[ Auszug: Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen
zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die
Verfügung Erfol ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]